Formvorschriften Schweiz

Vorsorgeauftrag handschriftlich oder notariell?

Viele Menschen möchten einen Vorsorgeauftrag mit einer Vorlage erstellen. Doch in der Schweiz genügt es in der Regel nicht, eine Vorlage einfach auszudrucken und zu unterschreiben.

Ein Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden.

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Warum diese Frage wichtig ist

Die Form entscheidet über die Wirksamkeit

Ein Vorsorgeauftrag ist nur dann wirklich hilfreich, wenn er im Ernstfall auch anerkannt werden kann. Deshalb sind die Formvorschriften besonders wichtig.

Eine Vorlage kann Ihnen beim Inhalt, bei der Struktur und bei den Formulierungen helfen. Die gesetzlich vorgeschriebene Form müssen Sie aber trotzdem einhalten.

Merksatz

Eine Vorlage ist eine Ausfüll- und Formulierungshilfe. Der fertige Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig handschriftlich erstellt oder öffentlich beurkundet werden.

Zwei gültige Möglichkeiten

Handschriftlich oder öffentlich beurkundet?

Für den Vorsorgeauftrag gibt es in der Schweiz zwei Hauptwege: die eigenhändige Errichtung oder die öffentliche Beurkundung.

Variante 1

Eigenhändig schreiben

Bei der eigenhändigen Variante schreiben Sie den gesamten Vorsorgeauftrag von Anfang bis Ende von Hand. Am Schluss setzen Sie Ort, Datum und Ihre Unterschrift darunter.

  • vollständig handschriftlich
  • nicht nur einzelne Felder ausfüllen
  • Datum einsetzen
  • eigenhändig unterschreiben
  • Original sicher und auffindbar aufbewahren
Geeignet, wenn: Sie den Vorsorgeauftrag selber von Hand schreiben können und eine klare Vorlage als Formulierungshilfe verwenden möchten.
§

Variante 2

Öffentlich beurkunden lassen

Bei der öffentlichen Beurkundung wird der Vorsorgeauftrag durch eine zuständige Urkundsperson, zum Beispiel eine Notarin oder einen Notar, öffentlich beurkundet.

  • kein vollständiges Abschreiben von Hand nötig
  • sinnvoll bei komplexen Situationen
  • sinnvoll bei Unsicherheiten zur Form
  • je nach Kanton unterschiedliche Zuständigkeiten
  • meist mit zusätzlichen Kosten verbunden
Geeignet, wenn: Sie eine besonders sichere Lösung wünschen, den Text nicht von Hand schreiben möchten oder komplexe Familien- oder Vermögensverhältnisse bestehen.
Häufiger Fehler

Warum Ausdrucken und Unterschreiben meistens nicht reicht

Viele Vorlagen im Internet wirken so, als könne man sie einfach herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Beim Vorsorgeauftrag ist das problematisch.

Wenn Sie keine öffentliche Beurkundung machen lassen, muss der Vorsorgeauftrag vollständig eigenhändig geschrieben werden. Nur einzelne Angaben von Hand einzufügen oder lediglich zu unterschreiben, genügt in der Regel nicht.

Nicht ausreichend:

Vorlage am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.

Richtig:

Vorlage als Muster verwenden, den vollständigen Text von Hand abschreiben, datieren und unterschreiben.

Vorlage trotzdem sinnvoll

Warum eine Vorlage trotzdem hilft

Auch wenn der Vorsorgeauftrag handschriftlich erstellt oder öffentlich beurkundet werden muss, ist eine Vorlage sehr nützlich. Sie hilft Ihnen, den Inhalt vorzubereiten und keine wichtigen Punkte zu vergessen.

Sie können die Vorlage als Entwurf verwenden und danach entscheiden, ob Sie den Text eigenhändig abschreiben oder professionell beurkunden lassen.

Eine gute Vorlage hilft bei:

  • Wahl der beauftragten Person
  • Bestimmung einer Ersatzperson
  • Regelung der Personensorge
  • Regelung der Vermögenssorge
  • Vertretung gegenüber Behörden, Banken und Versicherungen
  • Entschädigung und Spesen
  • Aufbewahrung und Auffindbarkeit
Eigenhändige Form

Worauf muss ich beim handschriftlichen Vorsorgeauftrag achten?

Wenn Sie die eigenhändige Form wählen, sollte der Vorsorgeauftrag sauber, lesbar und vollständig von Hand geschrieben werden.

Verwenden Sie eine Vorlage als Vorlage für den Inhalt, aber schreiben Sie den endgültigen Text vollständig selber ab.

Checkliste handschriftlich

  • ganzen Text von Anfang bis Ende von Hand schreiben
  • keine nur teilweise ausgefüllte Computervorlage verwenden
  • beauftragte Person genau bezeichnen
  • Ersatzperson nennen, falls gewünscht
  • Aufgaben klar beschreiben
  • Ort und Datum einsetzen
  • eigenhändig unterschreiben
  • Original auffindbar aufbewahren

Wann ist eine öffentliche Beurkundung sinnvoll?

  • wenn Sie nicht von Hand schreiben möchten oder können
  • wenn Unsicherheit über die Form besteht
  • bei grösserem Vermögen
  • bei Immobilien
  • bei komplexen Familienverhältnissen
  • wenn mehrere Personen eingesetzt werden sollen
  • wenn spätere Streitigkeiten vermieden werden sollen
Öffentliche Beurkundung

Wann sollte ich zum Notar?

Eine öffentliche Beurkundung kann sinnvoll sein, wenn die Situation komplex ist oder wenn Sie eine besonders formell abgesicherte Lösung wünschen.

Die Zuständigkeiten und Abläufe können je nach Kanton unterschiedlich sein. In der Praxis erfolgt die öffentliche Beurkundung häufig über eine Notarin, einen Notar oder eine andere zuständige Urkundsperson.

Nach der Erstellung

Original sicher und auffindbar aufbewahren

Der beste Vorsorgeauftrag nützt wenig, wenn ihn im Ernstfall niemand findet. Informieren Sie deshalb mindestens die beauftragte Person darüber, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo das Original liegt.

Zusätzlich kann beim Zivilstandsamt auf Antrag eingetragen werden, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo er hinterlegt ist.

Mögliche Aufbewahrungsorte

  • zu Hause an einem bekannten Ort
  • bei der beauftragten Person
  • bei einer Vertrauensperson
  • bei einer Fachperson
  • Hinweis beim Zivilstandsamt eintragen lassen

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Mit dem Vorsorgedossier erhalten Sie eine verständliche Vorlage für den Vorsorgeauftrag und weitere wichtige Unterlagen für Krankheit, Unfall, Urteilsunfähigkeit und Todesfall.

  • Vorsorgeauftrag Vorlage
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  • Testament-Entwurf
  • Anordnung im Todesfall
  • Notfallblatt
  • Vollmachten
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Häufige Fragen

FAQ: Vorsorgeauftrag handschriftlich oder notariell

Muss ein Vorsorgeauftrag in der Schweiz handschriftlich sein?

Nicht zwingend. Ein Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden.

Kann ich eine Vorlage ausdrucken und unterschreiben?

In der Regel genügt das nicht. Eine Vorlage kann als Entwurf oder Formulierungshilfe verwendet werden. Für die eigenhändige Form muss der gesamte Text von Hand geschrieben werden.

Was bedeutet eigenhändig?

Eigenhändig bedeutet, dass die auftraggebende Person den Vorsorgeauftrag vollständig selber von Hand schreibt, datiert und unterschreibt.

Wann ist eine öffentliche Beurkundung sinnvoll?

Eine öffentliche Beurkundung ist sinnvoll, wenn Sie den Text nicht von Hand schreiben möchten oder können, wenn die Situation komplex ist oder wenn Sie eine besonders formell abgesicherte Lösung wünschen.

Was kostet eine öffentliche Beurkundung?

Die Kosten können je nach Kanton, Urkundsperson und Aufwand unterschiedlich sein. Fragen Sie dafür direkt bei einer Notarin, einem Notar oder der zuständigen Urkundsperson in Ihrem Kanton nach.

Kann ich den Vorsorgeauftrag später ändern?

Ja, ein Vorsorgeauftrag kann grundsätzlich geändert oder widerrufen werden, solange die auftraggebende Person urteilsfähig ist. Auch Änderungen sollten formgültig erstellt, datiert und unterschrieben werden.

Wo soll ich das Original aufbewahren?

Das Original sollte sicher, aber auffindbar aufbewahrt werden. Die beauftragte Person sollte wissen, wo es liegt. Zusätzlich kann beim Zivilstandsamt ein Hinweis auf den Vorsorgeauftrag und dessen Hinterlegungsort eingetragen werden.

Ersetzt das Vorsorgedossier eine Rechtsberatung?

Nein. Das Vorsorgedossier ist eine praktische Vorlage und Orientierungshilfe. Bei komplexen Familien-, Vermögens- oder Erbschaftssituationen empfehlen wir eine individuelle Beratung durch eine Fachperson.

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Rechtlicher Hinweis: Die Informationen und Vorlagen auf dieser Website ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für komplexe Familien-, Vermögens- oder Erbschaftssituationen empfehlen wir die Prüfung durch eine Fachperson. Ein Vorsorgeauftrag muss in der Schweiz entweder vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Eine ausgedruckte Vorlage mit blosser Unterschrift genügt in der Regel nicht. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Unterlagen.