KESB und Vorsorgeauftrag

Wann wird ein Vorsorgeauftrag wirksam?

Ein Vorsorgeauftrag wirkt nicht einfach automatisch. Er wird erst wichtig, wenn eine Person urteilsunfähig wird und die zuständige KESB den Vorsorgeauftrag prüft und validiert.

Deshalb ist es entscheidend, dass der Vorsorgeauftrag formgültig erstellt, klar formuliert und im Ernstfall auffindbar ist.

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Grundsatz

Der Vorsorgeauftrag gilt nicht einfach sofort

Solange Sie urteilsfähig sind, entscheiden und handeln Sie selber. Der Vorsorgeauftrag ist für den Fall gedacht, dass Sie später nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten selber zu regeln.

Wird eine Urteilsunfähigkeit festgestellt, prüft die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, ob der Vorsorgeauftrag wirksam werden kann.

Die KESB prüft insbesondere:

  • liegt ein Vorsorgeauftrag vor?
  • wurde er formgültig errichtet?
  • ist die Urteilsunfähigkeit eingetreten?
  • ist die beauftragte Person geeignet?
  • nimmt die beauftragte Person den Auftrag an?
Wichtig

Ohne auffindbares Original kann es schwierig werden

Die KESB muss den Vorsorgeauftrag prüfen können. Deshalb ist es sehr wichtig, dass das Originaldokument im Ernstfall rasch gefunden und eingereicht werden kann.

Die beauftragte Person sollte wissen, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo das Original aufbewahrt wird. Zusätzlich kann beim Zivilstandsamt ein Hinweis auf den Vorsorgeauftrag und dessen Hinterlegungsort eingetragen werden.

Ablauf

So läuft die Validierung des Vorsorgeauftrags ab

Die genaue Abwicklung kann je nach Kanton und Einzelfall unterschiedlich sein. Der Grundablauf ist aber meistens ähnlich.

1

Urteilsunfähigkeit tritt ein

Der Vorsorgeauftrag wird erst relevant, wenn die betroffene Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selber beurteilen oder erledigen kann.

2

KESB erhält Kenntnis

Die KESB wird informiert, dass eine Person möglicherweise urteilsunfähig ist und ein Vorsorgeauftrag besteht.

3

Original wird eingereicht

Das Original des Vorsorgeauftrags muss der KESB zur Prüfung vorgelegt werden. Falls bereits ein ärztliches Attest zur Urteilsunfähigkeit besteht, kann dieses ebenfalls wichtig sein.

4

Form und Inhalt werden geprüft

Die KESB prüft, ob der Vorsorgeauftrag gültig errichtet wurde. Dazu gehört insbesondere, ob die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten wurden.

5

Beauftragte Person wird geprüft

Die KESB prüft, ob die beauftragte Person für die Aufgabe geeignet erscheint und ob sie bereit ist, den Auftrag zu übernehmen.

6

Validierung und Vertretungsbefugnis

Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Vorsorgeauftrag für wirksam erklärt. Danach kann die beauftragte Person im Rahmen des Vorsorgeauftrags handeln.

Prüfung durch die Behörde

Was prüft die KESB genau?

Die KESB prüft nicht einfach nur, ob ein Dokument vorhanden ist. Sie muss abklären, ob der Vorsorgeauftrag rechtlich und praktisch umgesetzt werden kann.

Dazu gehören die Formgültigkeit, die Urteilsunfähigkeit, die Eignung der beauftragten Person und deren Bereitschaft, den Auftrag tatsächlich anzunehmen.

Typische Prüfpunkte

  • Ist das Dokument ein Vorsorgeauftrag?
  • Wurde es eigenhändig oder öffentlich beurkundet erstellt?
  • War die Person beim Erstellen urteilsfähig?
  • Liegt heute Urteilsunfähigkeit vor?
  • Ist der Auftrag klar formuliert?
  • Ist die beauftragte Person geeignet?
  • Bestehen Interessenkonflikte?
  • Nimmt die beauftragte Person den Auftrag an?
Vorbereitung

Warum klare Formulierungen so wichtig sind

Je klarer der Vorsorgeauftrag formuliert ist, desto einfacher ist die spätere Umsetzung. Unklare oder widersprüchliche Anordnungen können im Ernstfall zu Verzögerungen oder Unsicherheiten führen.

Person klar bezeichnen

Die beauftragte Person sollte mit Name, Geburtsdatum und Adresse eindeutig bezeichnet werden.

Aufgaben klar regeln

Halten Sie fest, ob Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsvertretung umfasst sind.

Ersatzperson vorsehen

Eine Ersatzperson hilft, falls die zuerst eingesetzte Person den Auftrag nicht übernehmen kann oder will.

Fehler vermeiden

Was kann die Validierung erschweren?

Formfehler

Der Vorsorgeauftrag wurde nur ausgedruckt und unterschrieben, aber nicht eigenhändig geschrieben oder öffentlich beurkundet.

Original fehlt

Die beauftragte Person weiss nicht, wo das Original liegt, oder es kann nicht rechtzeitig gefunden werden.

Unklare Beauftragung

Es ist nicht klar, wer beauftragt ist oder welche Aufgaben die Person übernehmen soll.

Keine Ersatzperson

Die beauftragte Person kann oder will den Auftrag nicht übernehmen, und es wurde keine Ersatzperson bestimmt.

Interessenkonflikte

Die eingesetzte Person ist möglicherweise nicht geeignet oder es bestehen Interessenkonflikte.

Veraltete Angaben

Adressen, Vertrauenspersonen oder familiäre Situationen haben sich geändert, der Vorsorgeauftrag wurde aber nie aktualisiert.

Praktische Vorsorge

Warum ein Vorsorgedossier zusätzlich hilft

Im Ernstfall reicht es oft nicht, nur einen Vorsorgeauftrag zu haben. Angehörige und Vertrauenspersonen brauchen auch weitere Informationen: Ärzte, Medikamente, Versicherungen, Bankverbindungen, Passwörter, Wünsche zur Bestattung und Hinweise zu wichtigen Unterlagen.

Deshalb verbindet das Vorsorgedossier den Vorsorgeauftrag mit weiteren praktischen Dokumenten und Checklisten.

Im Dossier enthalten

  • Vorsorgeauftrag Vorlage
  • Patientenverfügung
  • Testament-Entwurf
  • Anordnung im Todesfall
  • Notfallblatt
  • Bank- und Versicherungsvollmacht
  • Digitaler Nachlass Checkliste
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Häufige Fragen

FAQ: Vorsorgeauftrag und KESB-Validierung

Wird ein Vorsorgeauftrag automatisch wirksam?

Nein. Der Vorsorgeauftrag wird erst relevant, wenn eine Urteilsunfähigkeit eintritt und die KESB den Vorsorgeauftrag prüft und validiert.

Was bedeutet Validierung?

Validierung bedeutet, dass die KESB prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und der Vorsorgeauftrag wirksam werden kann.

Was prüft die KESB?

Die KESB prüft unter anderem, ob der Vorsorgeauftrag gültig errichtet wurde, ob die Urteilsunfähigkeit eingetreten ist und ob die beauftragte Person geeignet und bereit ist, den Auftrag anzunehmen.

Braucht die KESB das Original?

In der Praxis ist das Original sehr wichtig, damit die KESB den Vorsorgeauftrag prüfen kann. Deshalb sollte das Original sicher, aber auffindbar aufbewahrt werden.

Kann die beauftragte Person sofort handeln?

Vor der Validierung kann die beauftragte Person in der Regel nicht einfach gestützt auf den Vorsorgeauftrag umfassend handeln. Erst nach der Prüfung und Wirksamkeitserklärung durch die KESB kann sie im Rahmen des Vorsorgeauftrags tätig werden.

Was passiert, wenn der Vorsorgeauftrag ungültig ist?

Wenn der Vorsorgeauftrag nicht gültig errichtet wurde oder nicht umgesetzt werden kann, kann die KESB andere Schutzmassnahmen prüfen und anordnen.

Sollte ich eine Ersatzperson einsetzen?

Ja, das ist sehr empfehlenswert. Falls die zuerst beauftragte Person den Auftrag nicht übernehmen kann oder will, steht dann eine Ersatzperson zur Verfügung.

Ersetzt das Vorsorgedossier eine Rechtsberatung?

Nein. Das Vorsorgedossier ist eine praktische Vorlage und Orientierungshilfe. Bei komplexen Familien-, Vermögens- oder Erbschaftssituationen empfehlen wir eine individuelle Beratung durch eine Fachperson.

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Rechtlicher Hinweis: Die Informationen und Vorlagen auf dieser Website ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für komplexe Familien-, Vermögens- oder Erbschaftssituationen empfehlen wir die Prüfung durch eine Fachperson. Ein Vorsorgeauftrag muss in der Schweiz entweder vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Er wird im Ernstfall durch die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde geprüft bzw. validiert.