Schritt-für-Schritt-Anleitung

Vorsorgeauftrag richtig ausfüllen

Ein Vorsorgeauftrag ist ein wichtiges Dokument für den Fall, dass Sie später wegen Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selber entscheiden können.

Hier erfahren Sie, welche Punkte Sie beim Ausfüllen beachten sollten – von der Wahl der beauftragten Person bis zu den Formvorschriften in der Schweiz.

Für die Schweiz erstellt Mit Ausfüllhilfe Sofortdownload Kein Abo
Überblick

Worum geht es beim Vorsorgeauftrag?

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die Sie vertreten dürfen, falls Sie urteilsunfähig werden. Das kann persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten betreffen.

Damit der Vorsorgeauftrag im Ernstfall wirklich hilft, sollte er klar, vollständig und verständlich formuliert sein.

Typische Bereiche

  • Personensorge
  • Vermögenssorge
  • Vertretung im Rechtsverkehr
  • Kontakt mit Ärzten und Pflegeeinrichtungen
  • Bank-, Versicherungs- und Steuerangelegenheiten
  • Kontakt mit Behörden und KESB
Formvorschriften

Eine ausgedruckte Vorlage genügt in der Regel nicht

Beim Vorsorgeauftrag gelten in der Schweiz besondere Formvorschriften. Der Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden.

Eine am Computer ausgefüllte Vorlage, die nur ausgedruckt und unterschrieben wird, genügt für einen Vorsorgeauftrag in der Regel nicht.

Nicht ausreichend:

PDF ausfüllen, ausdrucken und nur unterschreiben.

Richtig:

Vorlage verwenden, Text vollständig von Hand abschreiben, datieren und unterschreiben. Alternativ: öffentliche Beurkundung.

Anleitung

Vorsorgeauftrag Schritt für Schritt ausfüllen

Die folgenden Punkte helfen Ihnen, den Vorsorgeauftrag sauber und verständlich vorzubereiten.

1

Eigene Personalien eintragen

Beginnen Sie mit Ihren eigenen Angaben. Damit ist klar, wer den Vorsorgeauftrag erstellt.

  • Vorname und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Telefonnummer oder E-Mail, falls sinnvoll
Beispiel: Ich, Max Muster, geboren am 15. März 1960, wohnhaft an der Musterstrasse 1, 4000 Basel, errichte hiermit folgenden Vorsorgeauftrag für den Fall meiner Urteilsunfähigkeit.
2

Beauftragte Person sorgfältig auswählen

Der wichtigste Punkt ist die Wahl der Person, die Sie im Ernstfall vertreten soll. Diese Person sollte zuverlässig, erreichbar und bereit sein, diese Aufgabe zu übernehmen.

  • Ehepartnerin oder Ehepartner
  • Lebenspartnerin oder Lebenspartner
  • erwachsenes Kind
  • Geschwister
  • nahestehende Vertrauensperson
  • geeignete Fachperson
Beispiel: Ich beauftrage meine Ehefrau Anna Muster, geboren am 10. Juni 1962, wohnhaft an der Musterstrasse 1, 4000 Basel, mich im Fall meiner Urteilsunfähigkeit gemäss diesem Vorsorgeauftrag zu vertreten.
3

Ersatzperson bestimmen

Eine Ersatzperson ist sehr empfehlenswert. Die zuerst eingesetzte Person könnte im Ernstfall verhindert sein oder den Auftrag nicht annehmen wollen.

Beispiel: Falls die oben genannte Person den Auftrag nicht annehmen kann oder will, beauftrage ich ersatzweise meinen Sohn Peter Muster, geboren am 5. Mai 1990, wohnhaft an der Beispielstrasse 10, 4050 Basel.
4

Personensorge regeln

Die Personensorge betrifft persönliche Fragen Ihres Alltags und Ihrer Betreuung.

  • Wohnsituation
  • Betreuung zu Hause
  • Eintritt in ein Pflegeheim
  • Kontakt mit Ärzten, Spitälern und Pflegeeinrichtungen
  • Organisation von Hilfeleistungen
  • persönliche Wünsche zur Betreuung
Beispiel: Die beauftragte Person ist berechtigt, alle Angelegenheiten meiner Personensorge zu besorgen. Dazu gehören insbesondere Entscheidungen über Betreuung, Pflege, Wohnsituation, Heimaufenthalt sowie der Kontakt mit Ärzten, Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Behörden.
5

Vermögenssorge regeln

Die Vermögenssorge betrifft Ihre finanziellen Angelegenheiten.

  • Rechnungen bezahlen
  • Bankgeschäfte erledigen
  • Einkommen und Renten verwalten
  • Versicherungen betreuen
  • Steuererklärung erledigen
  • Vermögen und Liegenschaften verwalten
  • Verträge abschliessen oder kündigen
Beispiel: Die beauftragte Person ist berechtigt, meine Vermögenssorge umfassend wahrzunehmen. Dazu gehören insbesondere die Verwaltung meines Einkommens und Vermögens, die Bezahlung von Rechnungen, Bank- und Versicherungsangelegenheiten, Steuerangelegenheiten sowie die Verwaltung allfälliger Liegenschaften.

Gerade bei Banken kann es sinnvoll sein, zusätzlich bankeigene Vollmachtsformulare zu prüfen.

6

Vertretung im Rechtsverkehr regeln

Die Vertretung im Rechtsverkehr bedeutet, dass die beauftragte Person Sie gegenüber Dritten vertreten darf.

  • Behörden und KESB
  • Steuerverwaltung
  • AHV / IV
  • Krankenkasse
  • Versicherungen
  • Banken
  • Vermieter und Vertragspartner
  • Gerichte
Beispiel: Die beauftragte Person ist berechtigt, mich gegenüber Behörden, Gerichten, Banken, Versicherungen, Sozialversicherungen, medizinischen Einrichtungen, Vertragspartnern und weiteren Dritten umfassend zu vertreten.
7

Medizinische Fragen und Patientenverfügung abstimmen

Der Vorsorgeauftrag ist nicht dasselbe wie eine Patientenverfügung. Der Vorsorgeauftrag regelt, wer Sie vertreten darf. Die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen.

Beispiel: Soweit medizinische Entscheidungen nicht bereits in einer separaten Patientenverfügung geregelt sind, soll die beauftragte Person meine Interessen gegenüber Ärzten, Spitälern und Pflegeeinrichtungen vertreten.
8

Entschädigung und Spesen regeln

Die beauftragte Person kann Aufwand haben. Deshalb sollte geregelt werden, ob sie nur Spesen ersetzt erhält oder auch eine angemessene Entschädigung.

Beispiel: Die beauftragte Person hat Anspruch auf Ersatz notwendiger Auslagen. Eine angemessene Entschädigung ist zulässig, soweit dies dem Umfang und Aufwand der Tätigkeit entspricht.
9

Schweigepflicht und Auskunftsrechte regeln

Damit die beauftragte Person handeln kann, braucht sie Zugang zu Informationen. Deshalb ist eine Entbindung von Schweige-, Amts-, Berufs- und Bankgeheimnissen sinnvoll.

Beispiel: Ärzte, Spitäler, Pflegeeinrichtungen, Banken, Versicherungen, Behörden und weitere Stellen werden gegenüber der beauftragten Person vom Amts-, Berufs-, Arzt- und Bankgeheimnis entbunden, soweit dies zur Erfüllung des Vorsorgeauftrags notwendig ist.
10

Aufbewahrung nicht vergessen

Der beste Vorsorgeauftrag nützt wenig, wenn ihn im Ernstfall niemand findet. Die beauftragte Person sollte wissen, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo das Original aufbewahrt wird.

  • zu Hause an einem bekannten Ort
  • bei einer Vertrauensperson
  • bei der beauftragten Person
  • bei einer Fachperson
  • Hinweis beim Zivilstandsamt, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo er liegt
KESB

Wann wird der Vorsorgeauftrag wirksam?

Der Vorsorgeauftrag gilt nicht einfach sofort im Alltag. Er wird erst relevant, wenn eine Urteilsunfähigkeit eintritt.

Danach prüft die zuständige Erwachsenenschutzbehörde, ob der Vorsorgeauftrag gültig erstellt wurde, ob die Urteilsunfähigkeit vorliegt und ob die beauftragte Person geeignet ist und den Auftrag annimmt.

Darum ist wichtig:

  • klare Formulierungen
  • gültige Form
  • Datum und Unterschrift
  • auffindbares Original
  • informierte Vertrauensperson
Fehler vermeiden

Häufige Fehler beim Ausfüllen

Nur ausdrucken

Ein ausgedruckter und unterschriebener Vorsorgeauftrag genügt ohne öffentliche Beurkundung in der Regel nicht.

Keine Ersatzperson

Wenn die beauftragte Person ausfällt, fehlt ohne Ersatzperson eine zweite Lösung.

Unklare Aufgaben

Zu allgemeine oder unklare Formulierungen können später zu Problemen führen.

Patientenverfügung vergessen

Der Vorsorgeauftrag regelt die Vertretung. Medizinische Wünsche gehören in die Patientenverfügung.

Original nicht auffindbar

Die beauftragte Person sollte wissen, wo das Original aufbewahrt wird.

Person nicht informiert

Klären Sie vorgängig, ob die vorgesehene Person den Auftrag übernehmen würde.

Einfacher geht es mit dem Vorsorgedossier

Ein Vorsorgeauftrag ist ein wichtiger erster Schritt. In der Praxis stellen sich aber meistens weitere Fragen: Patientenverfügung, Testament, Todesfallwünsche, Notfallkontakte, Vollmachten und digitaler Nachlass.

  • Vorsorgeauftrag Vorlage
  • Patientenverfügung
  • Testament-Entwurf
  • Notfallblatt
  • Checkliste Todesfall
  • Begleitbroschüre
Komplettes Paket CHF 9.90 Vorsorgedossier herunterladen Sofortdownload · Kein Abo
Häufige Fragen

FAQ zum Ausfüllen des Vorsorgeauftrags

Kann ich den Vorsorgeauftrag am Computer ausfüllen?

Sie können eine Vorlage am Computer als Entwurf oder Formulierungshilfe verwenden. Für die eigenhändige Form muss der Vorsorgeauftrag jedoch vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben werden. Alternativ ist eine öffentliche Beurkundung möglich.

Muss ich eine Ersatzperson einsetzen?

Es ist nicht zwingend, aber sehr empfehlenswert. Wenn die zuerst beauftragte Person den Auftrag nicht übernehmen kann oder will, steht sonst keine Ersatzlösung im Vorsorgeauftrag.

Kann ich mehrere Personen einsetzen?

Ja, das ist möglich. Sie sollten aber klar regeln, ob diese Personen einzeln handeln dürfen oder nur gemeinsam. Zu viele gemeinsam handelnde Personen können die Umsetzung erschweren.

Muss die beauftragte Person unterschreiben?

Der Vorsorgeauftrag selbst wird von der auftraggebenden Person errichtet. Die beauftragte Person muss den Auftrag später annehmen, wenn er wirksam werden soll. Es ist aber sinnvoll, die vorgesehene Person bereits vorher zu informieren.

Wo soll ich den Vorsorgeauftrag aufbewahren?

Das Original sollte sicher, aber auffindbar aufbewahrt werden. Die beauftragte Person sollte wissen, wo es liegt. Zusätzlich kann beim Zivilstandsamt angegeben werden, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo er hinterlegt ist.

Ersetzt der Vorsorgeauftrag eine Patientenverfügung?

Nein. Der Vorsorgeauftrag regelt, wer Sie vertreten darf. Die Patientenverfügung regelt Ihre medizinischen Wünsche. Beide Dokumente ergänzen sich sinnvoll.

Wird der Vorsorgeauftrag automatisch gültig?

Nein. Er wird erst bei Urteilsunfähigkeit relevant und muss durch die zuständige Erwachsenenschutzbehörde geprüft bzw. validiert werden.

Jetzt vorbereiten

Vorsorgeauftrag richtig vorbereiten – mit dem vollständigen Vorsorgedossier

Mit dem Vorsorgedossier erhalten Sie eine verständliche Vorlage für den Vorsorgeauftrag und weitere wichtige Dokumente für Krankheit, Unfall, Urteilsunfähigkeit und Todesfall.

Sofort verfügbar · Für die Schweiz erstellt · Kein Abo · Keine Registrierung

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen und Vorlagen auf dieser Website ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für komplexe Familien-, Vermögens- oder Erbschaftssituationen empfehlen wir die Prüfung durch eine Fachperson. Ein Vorsorgeauftrag muss in der Schweiz entweder vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Bitte beachten Sie die Formvorschriften und die Hinweise in den Unterlagen.