Vorsorgeauftrag richtig ausfüllen
Ein Vorsorgeauftrag ist ein wichtiges Dokument für den Fall, dass Sie später wegen Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selber entscheiden können.
Hier erfahren Sie, welche Punkte Sie beim Ausfüllen beachten sollten – von der Wahl der beauftragten Person bis zu den Formvorschriften in der Schweiz.
Worum geht es beim Vorsorgeauftrag?
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die Sie vertreten dürfen, falls Sie urteilsunfähig werden. Das kann persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten betreffen.
Damit der Vorsorgeauftrag im Ernstfall wirklich hilft, sollte er klar, vollständig und verständlich formuliert sein.
Typische Bereiche
- Personensorge
- Vermögenssorge
- Vertretung im Rechtsverkehr
- Kontakt mit Ärzten und Pflegeeinrichtungen
- Bank-, Versicherungs- und Steuerangelegenheiten
- Kontakt mit Behörden und KESB
Eine ausgedruckte Vorlage genügt in der Regel nicht
Beim Vorsorgeauftrag gelten in der Schweiz besondere Formvorschriften. Der Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden.
Eine am Computer ausgefüllte Vorlage, die nur ausgedruckt und unterschrieben wird, genügt für einen Vorsorgeauftrag in der Regel nicht.
PDF ausfüllen, ausdrucken und nur unterschreiben.
Vorlage verwenden, Text vollständig von Hand abschreiben, datieren und unterschreiben. Alternativ: öffentliche Beurkundung.
Vorsorgeauftrag Schritt für Schritt ausfüllen
Die folgenden Punkte helfen Ihnen, den Vorsorgeauftrag sauber und verständlich vorzubereiten.
Eigene Personalien eintragen
Beginnen Sie mit Ihren eigenen Angaben. Damit ist klar, wer den Vorsorgeauftrag erstellt.
- Vorname und Nachname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Telefonnummer oder E-Mail, falls sinnvoll
Beauftragte Person sorgfältig auswählen
Der wichtigste Punkt ist die Wahl der Person, die Sie im Ernstfall vertreten soll. Diese Person sollte zuverlässig, erreichbar und bereit sein, diese Aufgabe zu übernehmen.
- Ehepartnerin oder Ehepartner
- Lebenspartnerin oder Lebenspartner
- erwachsenes Kind
- Geschwister
- nahestehende Vertrauensperson
- geeignete Fachperson
Ersatzperson bestimmen
Eine Ersatzperson ist sehr empfehlenswert. Die zuerst eingesetzte Person könnte im Ernstfall verhindert sein oder den Auftrag nicht annehmen wollen.
Personensorge regeln
Die Personensorge betrifft persönliche Fragen Ihres Alltags und Ihrer Betreuung.
- Wohnsituation
- Betreuung zu Hause
- Eintritt in ein Pflegeheim
- Kontakt mit Ärzten, Spitälern und Pflegeeinrichtungen
- Organisation von Hilfeleistungen
- persönliche Wünsche zur Betreuung
Vermögenssorge regeln
Die Vermögenssorge betrifft Ihre finanziellen Angelegenheiten.
- Rechnungen bezahlen
- Bankgeschäfte erledigen
- Einkommen und Renten verwalten
- Versicherungen betreuen
- Steuererklärung erledigen
- Vermögen und Liegenschaften verwalten
- Verträge abschliessen oder kündigen
Gerade bei Banken kann es sinnvoll sein, zusätzlich bankeigene Vollmachtsformulare zu prüfen.
Vertretung im Rechtsverkehr regeln
Die Vertretung im Rechtsverkehr bedeutet, dass die beauftragte Person Sie gegenüber Dritten vertreten darf.
- Behörden und KESB
- Steuerverwaltung
- AHV / IV
- Krankenkasse
- Versicherungen
- Banken
- Vermieter und Vertragspartner
- Gerichte
Medizinische Fragen und Patientenverfügung abstimmen
Der Vorsorgeauftrag ist nicht dasselbe wie eine Patientenverfügung. Der Vorsorgeauftrag regelt, wer Sie vertreten darf. Die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen.
Entschädigung und Spesen regeln
Die beauftragte Person kann Aufwand haben. Deshalb sollte geregelt werden, ob sie nur Spesen ersetzt erhält oder auch eine angemessene Entschädigung.
Schweigepflicht und Auskunftsrechte regeln
Damit die beauftragte Person handeln kann, braucht sie Zugang zu Informationen. Deshalb ist eine Entbindung von Schweige-, Amts-, Berufs- und Bankgeheimnissen sinnvoll.
Aufbewahrung nicht vergessen
Der beste Vorsorgeauftrag nützt wenig, wenn ihn im Ernstfall niemand findet. Die beauftragte Person sollte wissen, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo das Original aufbewahrt wird.
- zu Hause an einem bekannten Ort
- bei einer Vertrauensperson
- bei der beauftragten Person
- bei einer Fachperson
- Hinweis beim Zivilstandsamt, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo er liegt
Wann wird der Vorsorgeauftrag wirksam?
Der Vorsorgeauftrag gilt nicht einfach sofort im Alltag. Er wird erst relevant, wenn eine Urteilsunfähigkeit eintritt.
Danach prüft die zuständige Erwachsenenschutzbehörde, ob der Vorsorgeauftrag gültig erstellt wurde, ob die Urteilsunfähigkeit vorliegt und ob die beauftragte Person geeignet ist und den Auftrag annimmt.
Darum ist wichtig:
- klare Formulierungen
- gültige Form
- Datum und Unterschrift
- auffindbares Original
- informierte Vertrauensperson
Häufige Fehler beim Ausfüllen
Nur ausdrucken
Ein ausgedruckter und unterschriebener Vorsorgeauftrag genügt ohne öffentliche Beurkundung in der Regel nicht.
Keine Ersatzperson
Wenn die beauftragte Person ausfällt, fehlt ohne Ersatzperson eine zweite Lösung.
Unklare Aufgaben
Zu allgemeine oder unklare Formulierungen können später zu Problemen führen.
Patientenverfügung vergessen
Der Vorsorgeauftrag regelt die Vertretung. Medizinische Wünsche gehören in die Patientenverfügung.
Original nicht auffindbar
Die beauftragte Person sollte wissen, wo das Original aufbewahrt wird.
Person nicht informiert
Klären Sie vorgängig, ob die vorgesehene Person den Auftrag übernehmen würde.
Einfacher geht es mit dem Vorsorgedossier
Ein Vorsorgeauftrag ist ein wichtiger erster Schritt. In der Praxis stellen sich aber meistens weitere Fragen: Patientenverfügung, Testament, Todesfallwünsche, Notfallkontakte, Vollmachten und digitaler Nachlass.
- Vorsorgeauftrag Vorlage
- Patientenverfügung
- Testament-Entwurf
- Notfallblatt
- Checkliste Todesfall
- Begleitbroschüre
FAQ zum Ausfüllen des Vorsorgeauftrags
Kann ich den Vorsorgeauftrag am Computer ausfüllen?
Sie können eine Vorlage am Computer als Entwurf oder Formulierungshilfe verwenden. Für die eigenhändige Form muss der Vorsorgeauftrag jedoch vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben werden. Alternativ ist eine öffentliche Beurkundung möglich.
Muss ich eine Ersatzperson einsetzen?
Es ist nicht zwingend, aber sehr empfehlenswert. Wenn die zuerst beauftragte Person den Auftrag nicht übernehmen kann oder will, steht sonst keine Ersatzlösung im Vorsorgeauftrag.
Kann ich mehrere Personen einsetzen?
Ja, das ist möglich. Sie sollten aber klar regeln, ob diese Personen einzeln handeln dürfen oder nur gemeinsam. Zu viele gemeinsam handelnde Personen können die Umsetzung erschweren.
Muss die beauftragte Person unterschreiben?
Der Vorsorgeauftrag selbst wird von der auftraggebenden Person errichtet. Die beauftragte Person muss den Auftrag später annehmen, wenn er wirksam werden soll. Es ist aber sinnvoll, die vorgesehene Person bereits vorher zu informieren.
Wo soll ich den Vorsorgeauftrag aufbewahren?
Das Original sollte sicher, aber auffindbar aufbewahrt werden. Die beauftragte Person sollte wissen, wo es liegt. Zusätzlich kann beim Zivilstandsamt angegeben werden, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo er hinterlegt ist.
Ersetzt der Vorsorgeauftrag eine Patientenverfügung?
Nein. Der Vorsorgeauftrag regelt, wer Sie vertreten darf. Die Patientenverfügung regelt Ihre medizinischen Wünsche. Beide Dokumente ergänzen sich sinnvoll.
Wird der Vorsorgeauftrag automatisch gültig?
Nein. Er wird erst bei Urteilsunfähigkeit relevant und muss durch die zuständige Erwachsenenschutzbehörde geprüft bzw. validiert werden.
Vorsorgeauftrag richtig vorbereiten – mit dem vollständigen Vorsorgedossier
Mit dem Vorsorgedossier erhalten Sie eine verständliche Vorlage für den Vorsorgeauftrag und weitere wichtige Dokumente für Krankheit, Unfall, Urteilsunfähigkeit und Todesfall.
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